Hotline: 0521 9216 - 444 E-Mail: freiwillige@awo-owl.de
Für erwachsene Menschen, die aufgrund von geistigen, körperlichen und seelischen Behinderungen oder Erkrankungen ihre persönlichen
Angelegenheiten nicht mehr selbst bewältigen können, wurde das Betreuungsrecht (§§ 1896 ff BGB) eingerichtet. Es geht darum,
betroffenen Menschen eine persönliche Hilfe an die Seite zu stellen, um eine interessengerechte Vertretung zu gewährleisten.
Betreuungen werden häufig von Angehörigen übernommen oder auch von engagierten Freiwilligen. Rechtliche Betreuung bedeutet,
den Willen des*der Betroffenen und dessen*deren Wohl zu beachten und in den Mittelpunkt zu stellen. Damit stehen freiwillige
Betreuer*innen und Angehörige manchmal vor der Aufgabe, dass die Wünsche der Betroffenen mit den Erfordernissen nicht immer
vereinbar sind. In der Einführungsveranstaltung werden die Grundzüge des Betreuungsrechtes dargestellt, auf Rechte und
Pflichten des*der (freiwilligen) Betreuer*in hingewiesen und die Aufgabenwahrnehmung in den Aufgabenkreisen einer rechtlichen Betreuung näher erläutert.
Die Veranstaltung richtet sich an freiwillige Betreuer*innen und interessierte Personen, die eine rechtliche Betreuung übernommen haben bzw. eine Betreuung übernehmen möchten.
Handbuch "Ich pack‘ das!"
Modellprojekt erfolgreich umgesetzt!
Junge Menschen als individuell Handelnde in den Fokus zu setzen, war die Grundlage für zivilgesellschaftliche Unterstützungsmöglichkeiten von "Ich pack‘ das!". Mit dem Handbuch sind die Erfahrungen und Materialien zum Nachahmen bereitgestellt.
Wir bedanken uns bei der Stiftung Aktion Mensch für die Förderung, bei den Kooperationspartner*innen für ihre Zusammenarbeit, bei den Freiwilligen für ihr unentgeltliches Engagement und bei den Kindern und Jugendlichen, weil sie sich auf unsere Angebote eingelassen und uns wertvolle Rückmeldungen gegeben haben.
Das Team von Ich pack‘ das!