Hotline: 0521 9216 - 444 E-Mail: freiwillige@awo-owl.de
Für erwachsene Menschen, die aufgrund von geistigen, körperlichen und seelischen Behinderungen oder Erkrankungen ihre persönlichen
Angelegenheiten nicht mehr selbst bewältigen können, wurde das Betreuungsrecht (§§ 1896 ff BGB) eingerichtet. Es geht darum,
betroffenen Menschen eine persönliche Hilfe an die Seite zu stellen, um eine interessengerechte Vertretung zu gewährleisten.
Betreuungen werden häufig von Angehörigen übernommen oder auch von engagierten Freiwilligen. Rechtliche Betreuung bedeutet,
den Willen des*der Betroffenen und dessen*deren Wohl zu beachten und in den Mittelpunkt zu stellen. Damit stehen freiwillige
Betreuer*innen und Angehörige manchmal vor der Aufgabe, dass die Wünsche der Betroffenen mit den Erfordernissen nicht immer
vereinbar sind. In der Einführungsveranstaltung werden die Grundzüge des Betreuungsrechtes dargestellt, auf Rechte und
Pflichten des*der (freiwilligen) Betreuer*in hingewiesen und die Aufgabenwahrnehmung in den Aufgabenkreisen einer rechtlichen Betreuung näher erläutert.
Die Veranstaltung richtet sich an freiwillige Betreuer*innen und interessierte Personen, die eine rechtliche Betreuung übernommen haben bzw. eine Betreuung übernehmen möchten.
Eine neue Herausforderung suchen, eigene Erfahrungen einbringen und das Leben aktiv mitgestalten. Das bieten wir Ihnen unter der Dach der AWO Freiwilligenakademie OWL. Bei uns finden Sie zudem eine Bandbreite an Informationsveranstaltungen, Erfahrungs-austauschen und vertiefenden Schulungen, die Sie auf dem Weg ins Engagement und währenddessen begleiten.
Sind Sie neugierig geworden? Dann wünschen wir Ihnen viel Spaß beim Stöbern in unserem aktuellen Fortbildungsheft.